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Praxis für Musiktherapie und Coaching

Carsten Rust

Musiktherapie und Psychotherapie

Hintergrundinformationen

... zur Psychotherapie

Als Musiktherapeut und Heilpraktiker - beschränkt auf das Fachgebiet der Psychotherapie – biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an und arbeite hierbei integrativ, d.h. auch Ansätze und Methoden aus der Verhaltenstherapie, der systemischen Therapie sowie aus den humanistischen Psychotherapien fließen gegebenenfalls in meine Arbeit ein.

Weitere Info's hier:
[Was ist und wie wirkt eine Psychotherapie?]

Wichtig ist für mich die Kooperation mit musiktherapeutischen Kollegen, Medizinern, Berufsbetreuern sowie anderen psychosozialen Berufsgruppen!

Die Grundlage für mein psychotherapeutisches Handeln ist ein gutes und umfangreiches Fachwissen über die verschiedenen Erkrankungen mit den einzelnen Symptomen, den zugrundeliegenden Ursachen sowie die Möglichkeiten, eine Erkrankung zu behandeln.

Die wissenschaftliche Psychotherapieforschung hat fünf allgemeine Wirkfaktoren gefunden, die in einer Psychotherapie zu Veränderungen führen können.
[Hier mehr über die Wirkfaktoren von Psychotherapie und Musiktherapie]


... Heilpraktiker beschränkt auf das Fachgebiet der Psychotherapie

  • bedeutet, dass ich nach dem Heilpraktikergesetz vor dem Gesundheitsamt geprüft wurde und die Erlaubnis zur psychotherapeutischen Arbeit erhalten habe.
  • bedeutet für Sie die Gewissheit eine professionelle Unterstützung zu erhalten, erfolgreich geprüft auf dem Gebiet der Psychopathologie, Psychotherapie und Krisenintervention.
  • bedeutet nicht, dass ich eine Kassenzulassung habe. Einige Privatversicherungen oder Beihilfeversicherungen übernehmen jedoch nach vorheriger Absprache einen Anteil der Kosten.

... zu den Verfahren

  • Coaching für persönliches und berufliches Wachstum
  • Musiktherapie
  • Gesprächstherapie
  • Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen
  • Meditation

... zur Abrechnung

  • Private Krankenkassen.
  • Beihilfe.
  • Bei verschiedenen neurologischen Erkrankungen ist eine Erstattung möglich über die Berufsgenossenschaft oder den Versicherer (bei Unfallfolgen).
  • Erstattung bei gesetzlicher Krankenversicherung als Einzelfallentscheidung möglich.
  • Selbstzahler.